Logo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat

Nicht alleine

Für Familien mit einem an Krebs erkranktem Elternteil

Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert.

Damit besonders belastete Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote nicht immer vollständig abgedeckt werden – u.a. auch für Familien mit einem an Krebs erkrankten Elternteil.

Die Diagnose und ihre Folgen verändern das komplette Familienleben und reißen oft das gesamte Familiensystem in eine schwere Krise, die nicht selten über Jahre andauert.

Diese einwöchige Familienbildungsfreizeit gibt jedem Familienmitglied die Möglichkeit, die eigene Situation zu reflektieren, Atem zu holen und Kraft zu schöpfen;

das Familiensystem kann wieder in die Balance finden und gemeinsam werden die wichtigen Selbstheilungskräfte geweckt.

Termine

26.10.2024 - 02.11.2024

Familienferiendorf Schramberg

Dr.-Helmut-Junghans-Str. 50

78713 Schramberg-Sulgen

E-Mail: schramberg.fewdontospamme@gowaway.drs.de

Tel.: 07422 - 560 10 40

familienerholungswerk.de

 

18.11.2024 - 24.11.2024

Familienferiendorf Schramberg

Dr.-Helmut-Junghans-Str. 50

78713 Schramberg-Sulgen

E-Mail: schramberg.fewdontospamme@gowaway.drs.de

Tel.: 07422 - 560 10 40

familienerholungswerk.de

 

28.02.2025 - 07.03.2025

Familienferiendorf Eglofs

Alpgaustr. 20

88260 Eglofs-Argenbühl

Tel: 07566 - 91 001

E-Mail: eglofs.few@drs.de

familienerholungswerk.de

11.04.2025 - 17.04.2025

Familienferiendorf Schramberg

Dr.-Helmut-Junghans-Str. 50

78713 Schramberg-Sulgen

E-Mail: schramberg.fewdontospamme@gowaway.drs.de

Tel.: 07422 - 560 10 40

familienerholungswerk.de

 

05.09.2025 - 11.09.2025

Evangelische Tagungsstätte Haus Bittenhalde

Kurzensteige 29

D-72469 Meßstetten-Tieringen

E-Mail:

Tel.: 07436-494

haus-bittenhalde.de

 

Was erwartet uns - welche Bedingungen gibt es?

In Deutschland erkranken jährlich rund 37.000 Elternteile von minderjährigen Kindern an Krebs. Das bedeutet, dass rund 50.000 Kinder jedes Jahr mit der Tatsache konfrontiert werden, dass Mama oder Papa Krebs hat. Sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine unfassbare Herausforderung. Die Diagnose und ihre Folgen verändern das komplette Familienleben und reißen oft das gesamte Familiensystem in eine schwere Krise, die nicht selten über Jahre andauert. Diese einwöchige Familienbildungsfreizeit gibt jedem Familienmitglied die Möglichkeit, die eigene Situation zu reflektieren, Atem zu holen und Kraft zu schöpfen; das Familiensystem kann wieder in die Balance finden und gemeinsam werden die wichtigen Selbstheilungskräfte geweckt. 

Neben den Leistungen wie Übernachtung und Verpflegung (Vollpension) bieten die mehrtägigen, bis zu eine Woche andauernden Familienbildungsfreizeiten einen täglichen Bildungsanteil und gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten mit der ganzen Familie. Hierbei gilt zu beachten, dass die Betreuung der betroffenen Kinder keinerlei pflegerische oder therapeutische Leistungen beinhaltet. Die Zeiten und Inhalte der Kinderbetreuung können dabei variieren und hängen direkt von der Zusammensetzung der Gruppe und den Möglichkeiten der Veranstalter ab.

Alle Veranstaltungsorte zeichnen sich durch eine attraktive Lage, familienfreundliche Angebote und Ausstattungen aus.

Um die Teilnahme möglichst vielen Familien aus Baden-Württemberg zu ermöglichen, ist dies pro Familie nur ein einziges Mal vorgesehen. Anfragen für wiederholende Gäste sind leider nur über eine Warteliste möglich, um ggf. kurzfristig frei werdende Plätze aufzufüllen.

 

Kosten

Die Kosten werden im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE finanziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein
geringer Eigenanteil von 25 € p.P. (ab dem 1. Lebensjahr) zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Kurtaxe sowie die
Kosten für An- und Abfahrt. Ggf. sind Eintrittsgelder oder Kosten für persönliche Belange zu berücksichtigen.