Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert.
Damit besonders belastete Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote nicht immer vollständig abgedeckt werden – u.a. auch für Familien mit verhaltensoriginellen Kindern und/oder Bindungsstörungen.
Diese Familienbildungsfreizeit bringt Erleichterung für Familien, deren Kinder im Alter bis 12 Jahren beispielsweise an ADHS leiden und die von den alltäglichen Herausforderungen so stark belastet sind, dass das Familiensystem ins Wanken gerät.
Verstärkt wird darauf Wert gelegt, dass Eltern, ggf. Geschwisterkinder und die betroffenen Kinder selbst einmal Atem holen und Kraft tanken können, um das erschöpfte Familiensystem zu stabilisieren und familiale Selbstheilungskräfte auszulösen.
Termine
Feriendorf Sonnenmatte
Feriendorf Sonnenmatte
Was erwartet uns - welche Bedingungen gibt es?
Neben den Leistungen wie Übernachtung und Verpflegung (Vollpension) bieten die mehrtägigen, bis zu eine Woche andauernden Familienbildungsfreizeiten einen täglichen Bildungsanteil und gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten mit der ganzen Familie. Hierbei gilt zu beachten, dass die Betreuung der betroffenen Kinder keinerlei pflegerische oder therapeutische Leistungen beinhaltet. Die Zeiten und Inhalte der Kinderbetreuung können dabei variieren und hängen direkt von der Zusammensetzung der Gruppe und den Möglichkeiten der Veranstalter ab.
Alle Veranstaltungsorte zeichnen sich durch eine attraktive Lage, familienfreundliche Angebote und Ausstattungen aus.
Um die Teilnahme möglichst vielen Familien aus Baden-Württemberg zu ermöglichen, ist dies pro Familie nur ein einziges Mal vorgesehen. Anfragen für wiederholende Gäste sind leider nur über eine Warteliste möglich, um ggf. kurzfristig frei werdende Plätze aufzufüllen.
Kosten
Die Kosten werden im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE finanziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein
geringer Eigenanteil von 25 € p.P. (ab dem 1. Lebensjahr) zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Kurtaxe sowie die
Kosten für An- und Abfahrt. Ggf. sind Eintrittsgelder oder Kosten für persönliche Belange zu berücksichtigen.