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Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat

Unsere junge Familie

Für Familien mit Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter, die psychische Auffälligkeiten und/oder Störungen aufgrund der Pandemie entwickelt haben

Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert.

Damit besonders belastete Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote nicht immer vollständig abgedeckt werden – u.a. auch für Familien mit durch Corona psychisch belasteten Kindern im Vorschulalter.

Diese Familienbildungsfreizeit bringt Erleichterung für Familien, deren Kinder im Vorschulalter psychische Auffälligkeiten entwickelt haben wie Essstörungen, Depressionen aber auch Konzentrationsstörungen oder mediale Abhängigkeiten.

Diese Familienbildungsfreizeit fokussiert sich ganz auf die besonderen Herausforderungen, vor denen diese Familien stehen.

Zeit, die die Familie fernab des alltäglichen Stresses zwischen Beruf und Alltag miteinander verbringt, Zeit, um miteinander psychisch und seelisch in die Heilung zu gehen.

Termine

02.01.2025 - 07.01.2025

Feriendorf Sonnenmatte

Sonnenmatte 51

72820 Sonnenbühl-Erpfingen

Tel: 07128 - 92 990

E-Mail: infodontospamme@gowaway.die-sonnenmatte.de

die-sonnenmatte.de

11.04.2025 - 18.04.2025

Familienferiendorf Eglofs

Alpgaustr. 20

88260 Eglofs-Argenbühl

Tel: 07566 - 91 001

E-Mail: eglofs.few@drs.de

familienerholungswerk.de

13.06.2025 - 19.06.2025

Feriendorf Sonnenmatte

Sonnenmatte 51

72820 Sonnenbühl-Erpfingen

Tel: 07128 - 92 990

E-Mail: infodontospamme@gowaway.die-sonnenmatte.de

die-sonnenmatte.de

Was erwartet uns - welche Bedingungen gibt es?

Wie so oft in Krisenzeiten, leiden die Kleinsten unter uns leiser aber bei weitem nicht weniger. Gerade zu Beginn der Pandemie, als es um täglich wachsende Inzidenz-Zahlen ging, um Sterbende auf den Intensiv-Stationen, um das Abwenden eines Kollaps des Gesundheitssystems, um die Angst vor der Triage, um die Suche nach den richtigen Strategien zur Eindämmung der sich immer schneller ausbreitenden, lebensbedrohlichen Pandemie – zu dieser Zeit verloren wir weitgehend den Blick auf die Kleinsten unserer Gesellschaft. Auf die Gefahren und Auswirkungen, die sowohl die Pandemie als auch ihre Bekämpfung für sie mit sich brachten. Und die zeigen sich heute deutlich, wie wir in verschiedenen Studien erkennen müssen. Diese Familienbildungsfreizeit fokussiert sich ganz auf die besonderen Herausforderungen, vor denen diese Familien standen und stehen. Zeit, die die Familie ferne des alltäglichen Stresses zwischen Beruf und Alltag miteinander verbringt, Zeit, um miteinander psychisch und seelisch in die Heilung zu gehen. 

Neben den Leistungen wie Übernachtung und Verpflegung (Vollpension) bieten die mehrtägigen, bis zu eine Woche andauernden Familienbildungsfreizeiten einen täglichen Bildungsanteil und gemeinsame Unternehmungen und Aktivitäten mit der ganzen Familie. Hierbei gilt zu beachten, dass die Betreuung der betroffenen Kinder keinerlei pflegerische oder therapeutische Leistungen beinhaltet. Die Zeiten und Inhalte der Kinderbetreuung können dabei variieren und hängen direkt von der Zusammensetzung der Gruppe und den Möglichkeiten der Veranstalter ab.

Alle Veranstaltungsorte zeichnen sich durch eine attraktive Lage, familienfreundliche Angebote und Ausstattungen aus.

Um die Teilnahme möglichst vielen Familien aus Baden-Württemberg zu ermöglichen, ist dies pro Familie nur ein einziges Mal vorgesehen. Anfragen für wiederholende Gäste sind leider nur über eine Warteliste möglich, um ggf. kurzfristig frei werdende Plätze aufzufüllen.

Kosten

Die Kosten werden im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE finanziert. Für die gesamte Freizeit ist nur ein
geringer Eigenanteil von 25 € p.P. (ab dem 1. Lebensjahr) zu entrichten, zzgl. der gesetzlichen Kurtaxe sowie die
Kosten für An- und Abfahrt. Ggf. sind Eintrittsgelder oder Kosten für persönliche Belange zu berücksichtigen.

Infos